Auch unsere Gemeinschaft funktioniert nur durch Regeln, die das Miteinander gestalten und auch die Grenzen aufzeigen.
Vereinbarung autonome Jugendtreffnutzung
- Die Offene Jugendarbeit Diessenhofen OJA ermöglicht den Jugendlichen des Einzugsgebietes eine selbständige Nutzung des Jugendtreffs. Alle
Belange, welche diese Nutzung beinhaltet, werden durch den Verein D-TOWN-53 in Zusammenarbeit mit der OJA geregelt.
- Der Betriebsrat ist leitendes Organ innerhalb des Vereins D-TOWN-53. Er regelt alle Belange der einzelnen autonomen Nutzer-Gruppen im
Jugendtreff Diessenhofen. Er entscheidet auch über Sanktionen bei Fehlverhalten. Beschlossene Regeln müssen zwingend umgesetzt werden.
- Der Betriebsrat ist dafür verantwortlich, dass die rechtlichen Vorschriften betreffend Jugend- und Lärmschutz eingehalten werden. Er
untersteht den Weisungen der OJA.
- Der Betriebsrat setzt sich aus den VertreterInnen der verschiedenen Nutzer-Gruppen, dem Präsidium des Vereins D-TOWN-53 und der Leitung der
Offenen Jugendarbeit zusammen. Grundsätzlich gilt bei Abstimmungen das absolute Mehr. Die Leitung der OJA hat die Sitzungsleitung inne, kann per Veto alle Beschlüsse korrigieren oder ausser Kraft
setzen und zusätzliche Regeln erlassen.
- Die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen wird durch die OJA auf Antrag des Betriebsrates bestimmt. Sie achtet dabei auf die
Altersverteilung und die Fähigkeiten der einzelnen Personen, die notwendige Verantwortung wahrnehmen zu können.
- Jede Nutzer-Gruppe bestimmt eine schlüsselverantwortliche Person und eine Stellvertretung. Diese Personen sind für die Einhaltung der
Regeln verantwortlich und bestimmen im Wesentlichen die Zutrittsberechtigungen und Rahmenbedingungen.
- Alle Schlüsselverantwortlichen und die Stellvertretenden sind Mitglieder des Vereins D-TOWN-53.
- Alle Mitglieder des Betriebsrates, die Schlüsselverantwortlichen und deren Stellvertretung verpflichten sich an einem Jugendbegleiter-Kurs
teilzunehmen.
- Der Verein D-TOWN-53 erhält die Schlüssel zum Jugendtreff für alle Gruppen von der OJA und gibt diese an die Schlüsselverantwortlichen
weiter. Eine entsprechende Schlüsselquittung wird ausgestellt. Bei Verlust haftet die betreffende Person und der Verein solidarisch für die Wiederbeschaffungskosten.
- Die jeweiligen Schlüsselverantwortlichen sind für die Einhaltung der Regeln zuständig. Wird der Schlüssel an andere Gruppen-Mitglieder
weitergegeben haften diese für die Einhaltung der Regeln. Bei Minderjährigen haften zusätzlich die Erziehungsberechtigten. Entstehen Sachschäden oder Regelverstösse während der Zeit, in der
Schlüsselver-antwortliche Schlüssel an Dritte weitergegeben haben, haften sowohl diese als auch die Dritt-Personen.
- Auch während der autonomen Nutzung gelten alle Regeln des Treffbetriebs.
- Eine Schlüsselverantwortliche Person muss immer anwesend sein.
- Die autonome Nutzung ab der Sekundarstufe möglich. Für die verschiedenen Altersstufen werden Obergrenzen der Belegung festgelegt. Für die
Festlegung gilt das Alter der Schlüsselverantwortlichen Person. Ausnahmen können erteilt werden.
Bis 16 Jahre 15 Personen
16 – 18 Jahre 25 Personen
Ab 18 Jahren 50 Personen
Werden von den Behörden temporär kleinere Belegungszahlen verordnet, gelten diese.
- Alle Jugendlichen der verschiedenen Gruppen erhalten einen entsprechenden Ausweis, der zum Zutritt berechtigt. Diese Jugendlichen haben auch die Zutrittsberechtigung zu
anderen Gruppen. Die Zustimmung dazu gibt die jeweilige zuständige schlüsselverant-wortliche Person.
- Für Jugendliche unter 18 Jahren, muss das Einverständnis der Eltern vorgelegt werden.
- Gästen ohne Ausweis kann der Zutritt gewährt werden. Dabei haften aber die Schlüsselverantwortlichen für Zuwiderhandlungen und Schäden dieser Personen solidarisch. Durch die
Leitung der OJA gesperrte Personen dürfen nicht teilnehmen. Bei der Gruppe der bis 16-Jährigen ist die Anzahl an Gästen pro Anlass auf 3 Personen beschränkt. Auch Gäste unter 18 Jahren benötigen
die Unterschrift der Eltern.
- Im Jugendtreff und auf beiden Rampen neben dem Lokal herrscht Rauchverbot. Ausnahme bildet der Bereich beim Aschenbecher auf der Rampe der Gleisseite.
- Die Konsumation von illegalen Drogen ist verboten.
- Jugendlichen ab 18 Jahren ist der Alkohol-Konsum erlaubt, es darf aber kein Alkohol auf dem Gelände verkauft werden. Für Jugendliche bis 18 Jahren gilt ein Alkohol-Verbot.
- Ab 22:00 Uhr ist Nachtruhestörung zu vermeiden und die Lautstärke anzupassen.
- Dem Inventar ist Sorge zu tragen. Bei Beschädigung haften die Verursachenden. Bei Sachbeschädigung oder Handlungen gegen das Regelwerk kann der Vorstand des Vereins
Sanktionen aussprechen oder den Ausschluss veranlassen. Kann der Verursacher nicht eruiert werden haftet der Verein solidarisch für alle entstandenen Schäden.
- Bei Notfällen sind die Erziehungsberechtigten der Schlüsselverantwortlichen und die Leitung der OJA zu informieren. Gleichzeitig sind die Abläufe, welche im
Jugendbegleiter-Kurs vermittelt werden, einzuhalten.
- Die OJA Diessenhofen übernimmt keinerlei Haftung. Schäden gehen zulasten der verursachenden Personen bzw. der Erziehungsberechtigten und/oder dem Verein D-TOWN-53.
- Das Leiterteam hat jederzeit Zutritt zum Jugendtreff. Den Anweisungen der Jugendarbeitenden ist Folge zu leisten. Die OJA kann jederzeit die Nutzung untersagen oder
Regeländerungen vornehmen.
- Die Benutzergruppen sind für die Entsorgung ihres Abfalls selbst verantwortlich und besorgt. Der Raum wird in gereinigtem Zustand hinterlassen.
- Übernachtung im Treff ist verboten. Ausnahmen können erteilt werden.
Regeln und Strafen Jugendtreff
Allgemein
keine Gewalt
keine Drogen
keine Zerstörung
kein Littering
Essen/Getränke
Essen und Getränke an der Bar abholen
Teller/Gläser an die Theke zurückbringen
Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen
Bei selbstverschuldeter Verschmutzung selbständig Putzzeug an der Theke abholen und zurückbringen
Musik
Lautstärke-Begrenzung einhalten
Song zu ende laufen lassen
Vielfalt zulassen, keine Intervention bei anderen
Nach einem Song kann jede/jeder wechseln
Bei speziellen Anlässen können DJs bestimmt werden
Öffnungszeiten
Grundsätzlich gelten die ausgeschilderten Öffnungszeiten
Wenn die Jugendleiter anwesend sind, ist der Zugang auch ausserhalb
dieser Zeiten möglich. Dabei gelten spezielle Regeln betr. Verhalten, Lautstärke und Musik.
Benutzung
Die Infrastruktur steht zur Benutzung zur Verfügung. Dabei wird darauf geachtet, dass keine Schäden entstehen. Für Schäden kann Schadenersatz verlangt
werden.
Sanktion bei Übertretung
Diebstahl
auf unbestimmte Zeit gesperrt
Ausgleich des Diebstahls oder Anzeige bei der Polizei
Mutwillige Zerstörung
auf unbestimmte Zeit gesperrt
Ausgleich der Beschädigung oder Anzeige bei der Polizei
Gewalt
Nötigung, Erpressung oder körperliche Gewalt werden mit unbefristeter Sperrung bestraft. Ohne Ausgleich/Klärung kein weiterer Zutritt zum Treff
Littering
In schwerwiegenden Fällen Sperrung für 1 Woche, im Wiederholungsfall unbestimmt.
Evtl. Reinigungsdienst als Ausgleich
Drogen-Konsum
Auf dem Areal, unbefristete Sperrung. Gespräch notwendig für Berechtigung zu Besuch des Treffs.
Andere
Übertretung gemahnt, Wiederholung für 1 Tag bis 1 Woche gesperrt.