Probleme in der Familie? Schwierigkeiten als Scheidungskind? Schwierigkeiten in der Schule? Liebeskummer? Zoff mit Freundinnen oder Freunden? Fragen zu Sexualität, Alkohol, Drogen oder Gewalt? Fragen als Eltern?
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Der Jugendarbeiter untersteht der Schweigepflicht.
Bei Kentnissen über Straftaten ist er verpflichtet diese der Polizei weiter zu geben.